AGB

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AGB

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den gesamten Geschäftsbereich der BERGNETZ KLG (nachfolgend „Gesellschaft“). Die Gesellschaft erbringt Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie, insbesondere Entwicklung von Software und Verkauf von damit zusammenhängenden Produkten.

2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Gesellschaft betreffend den Bezug von Produkten und / oder Dienstleistungen durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Gesellschaft angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt und / oder Produkte über den Onlineshop der Gesellschaft bestellt oder direkt kauft.

3. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preis in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich inklusive allfällig anwendbarer Mehrwert-steuer (MwSt). Die Preise verstehen sich inklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern. Die Preise verstehen sich inklusive Verpackungs- und Versandkosten. Die Preise verstehen sich inklusive vorgezogener Recyclinggebühren. Die Gesellschaft behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website der Gesellschaft und gemäss Preisliste der Gesellschaft.

4. Bezahlung
Der Kunde ist verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 (dreissig) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen gerät der Kunde automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent). Die Gesellschaft behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen. Bietet die Gesellschaft auch Produkte über eine Onlineplattform zum Kauf, Miete oder sonstiger Nutzung an, so kann sie Bezahlung auch auf dem elektronischen Weg im Rahmen des Bestellvorganges (Kreditkarten, Paypal oder andere Zahlungssysteme) verlangen. Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Gesellschaft ist nicht zulässig. Bei einer hohen Bestellungssumme kann die Gesellschaft vom Kunden eine Anzahlung von bis zu 50% des Bestellwertes verlangen. Der Gesellschaft steht das Recht zu bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern oder aus dieser Bestellung hervorgehenden Portale zu deaktivieren / abzustellen.

5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Anbieterin.

6. Pflichten der Gesellschaft
6.1. Lieferung / Liefertermine
Der voraussichtliche Liefertermin wird auf dem Produktbeschrieb angegeben. Ist eine fristgerechte Lieferung nicht möglich, wird der Kunde von der Gesellschaft binnen 5 (fünf) Arbeitstagen nach Bestellungseingang informiert und das neue Lieferdatum wird kommuniziert. Vorbehaltlich anders-lautender Vereinbarung, wird als Erfüllungs-ort der Sitz der Gesellschaft vereinbart. Die Gesellschaft erfüllt durch die Übergabe der bestellten Produkte an den vereinbarten Spediteur. Wird kein Spediteur vereinbart, steht es der Gesellschaft frei, einen Spediteur zu wählen. Die vereinbarten Lieferkosten dürfen durch die Wahl des Spediteurs nicht erhöht werden.

6.2. Dienstleistungserbringung
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Gesellschaft ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart gilt als Erfüllungsort der Sitz der Gesellschaft.

6.3. Hilfspersonen
Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

7. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Gesellschaft erforderlich sind umgehend vor zunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Gesellschaft.

8. Abwerbe- und Anstellungsverbot
Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Gesellschaft dessen Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder einstellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen der Gesellschaft in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder Hilfsperson beschränkt.

9. Abnahme
Machen die Produkte oder Dienstleistungen eine Abnahme erforderlich erfolgt dies gemäss dem separaten Abnahme Dokument der Gesellschaft diesen AGB beiliegend.

10. Umtausch
Es steht dem Kunden zu, Produkte binnen 10 (zehn) Tagen nach Erhalt umzutauschen. Die Produkte müssen jedoch originalverpackt und ungebraucht sein. Der Kunde hat die Kosten für die Rücksendung und den Umtausch zu tragen. Ein Umtausch ist nur möglich für Produkte welche nicht spezifische für den Kunden angefertigt wurden.

11. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gesellschaft gewährleistet das Obengenannte für eine Dauer von maximal 24 (vierundzwanzig) Monaten. Ein allfälliger Mangel ist der Gesellschaft umgehend anzuzeigen. Es steht der Gesellschaft zu, zu entscheiden, ob das mangelhafte Produkt repariert oder ersetzt wird. Nur wenn ein Ersatz oder eine Reparatur nicht möglich ist, hat der Kunde Anspruch auf eine Minderung oder Rückerstattung des Kaufpreises. Der Anspruch auf Kostenrückerstattung bei Fremdreparaturen wird ausgeschlossen. Während der Zeit der Reparatur hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatzprodukt. Die Gewährleistung beginnt für das reparierte Element neu zu laufen, für die restlichen Elemente des Produkts läuft die ursprüngliche Gewährleistungsfrist weiter. Die Gesellschaft gewährleistet vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen. Die Gesellschaft leistet Gewähr, dass die lizenzierte Software der Produktspezifikation im Wesentlichen entspricht und entsprechend den Angaben verwendet werden kann. Eine Nachbesserung ist nur mit Zustimmung der Gesellschaft möglich. Die Gesellschaft übernimmt nur gestützt auf eine besondere Absprache irgendwelche Modifikationen oder Nachbesserungen an der Software. Der Kunde hat keinen Anspruch auf irgendwelche Kundenbetreuungs- oder Upgrade-Tätigkeiten der Gesellschaft. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung für die Rentabilität der lizenzierten Software und der darauf basierenden Geschäfte. Es gibt keinerlei Garantie, dass mit der Software kurz- oder langfristig Gewinn gemacht werden kann. Es obliegt dem Kunden, die einzelnen Geschäfte, die mit Hilfe der Software gemacht werden, zu kontrollieren und die jeweilige Vereinbarkeit mit seinem Risikoprofil zu überwachen. Der Kunde verwendet das Programm auf eigene finanzielle Gefahr und Verantwortung. Sollten allfällige Mängel an der lizenzierten Software festgestellt werden, sind diese spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Herunterladen der Software gegenüber Gesellschaft schriftlich oder per E-Mail geltend zu machen. Die Gesellschaft haftet nicht für Mängel, die infolge fehlerhafter Handhabung, normaler Abnutzung oder durch Fremdeinwirkung (Stromausfall, fehlerhafte Hardware etc.) entstanden sind. Insbesondere haftet die Gesellschaft nicht für allfälligen Datenverlust. Es obliegt dem Risikobereich des Kunden, seine Daten regelmässig zu sichern und allfällige Back-Ups durchzuführen.

12. Haftung
Die Haftung für jegliche indirekte Schäden, insbesondere auch Schäden durch die Datennutzung, und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen. Die Haftung für direkte Schäden wird auf den Verkaufspreis des Produktes / der Dienstleistung beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Gesellschaft umgehend zu melden. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen. Ebenso sind Schadenersatzansprüche für Verlust der eingesetzten Investitionen, für entgangenen Gewinn, für Datenverlust, für Wiederherstellung der Software, für Standzeiten oder für sonstige entfallene Produktions- oder Arbeitszeiten und für Kursverluste vollständig ausgeschlossen, dies gilt für sämtliche Forderungen des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung für externe oder indirekte Mängel und Folgeschäden (z. B. Schäden aus Betriebsausfall, Verzug von Informationsweiterleitung, wegen Viren oder aus Linien- oder Systemfehlern). Soweit die vertragliche Haftung der Gesellschaft ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft. Der Kunde akzeptiert Überprüfungen und Wartungsarbeiten durch die Gesellschaft, die die Verfügbarkeit einiger oder aller Produkte vorübergehend beeinträchtigen können. Bei einer Weiterleitung von Inhalten und Leistungen Dritter kann es ebenfalls zu vorübergehenden Übertragungsverzögerungen kommen. Die Gesellschaft ist bemüht, Ausfallzeiten im Interesse des Kunden möglichst kurz zu halten. Der Kunde akzeptiert verhältnismässige Beeinträchtigungen. Die Gesellschaft haftet nicht für Systemausfälle von Netzbetreibern, Serviceprovidern usw. Die Gesellschaft bietet keine Gewähr dafür, dass die Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen zu jeder Zeit hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten verfügbar bleiben. Ein Unterbruch der Zugänglichkeit der Dienstleistungen für den Kunden führt nicht zu Schadenersatzansprüchen. Die Gesellschaft bietet des Weiteren keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der veröffentlichten Daten. 

13. Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Gesellschaft zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt. Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt. Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn es werde von der Gesellschaft explizit genehmigt. Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Gesellschaft Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

14. Softwarelizenz
Die Gesellschaft gewährt dem Kunden das Recht, die Software für die vereinbarte Zeitdauer zu nutzen. Die Lizenz ist unübertragbar und nicht exklusive und auf die Funktion und den Umfang gemäss Produktebeschrieb beschränkt. Auch nach Bezahlung der Lizenzgebühr bleibt die Software im Eigentum der Gesellschaft. Der Kunde darf die Software lediglich für die vereinbarte Anzahl Client / Server benutzen. Abgesehen von der für Back-up erforderlichen Kopie, ist das Kopieren untersagt. Es ist dem Kunden untersagt, die Software oder dazugehörige Dokumente oder Computerprogramme zu kopieren, reproduzieren, zu sublizenzieren oder sonst wie zu übertragen oder zu vervielfältigen oder auf Dritte zu übertragen. Des Weiteren ist es dem Kunden untersagt die Software oder dazugehörige Dokumente oder Computerprogramme zu verändern, dekompilieren, disassemblieren oder aus Elementen davon eine neue Software zu erstellen, es sei denn die schriftliche Genehmigung der Gesellschaft liege vor. Der Kunde ist verpflichtet stets die aktuelle Version der entsprechenden Software zu benutzen. Des Weiteren ist es dem Kunden untersagt jegliche urheberrechtlichen Kennzeichen an der Software oder dazugehörige Dokumente oder Computerprogrammen zu entfernen oder zu verändern. Das Urheberrecht der Software verbleibt vollumfänglich bei der Gesellschaft als Lizenzgeberin und wird dem Kunden nicht übertragen. Der Kunde gilt einzig als Lizenznehmer, der zur vertragskonformen Nutzung der Software berechtigt ist. Der Kunde hat sicherzustellen, dass auf seiner Seite die technischen und tatsächlichen Voraussetzungen für den Empfang und die Nutzung der Dienstleistungen, Daten und Inhalte gegeben sind. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, hat dies keinen Einfluss auf das Zustandekommen und das Weiterbestehen des Vertrages zwischen dem Kunden und der Gesellschaft. Der Kunde verpflichtet sich, die bei der Anmeldung erforderlichen personenbezogenen Daten wahrheitsgemäss anzugeben und Änderungen der personenbezogenen Daten der Gesellschaft mitzuteilen.

15. Datenschutz
Die Gesellschaft darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Gesellschaft ergreift die Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Gesellschaft vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Gesellschaft auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Gesellschaft die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden. Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.

16. Nutzungsbedingungen
Folgende Nutzungsbedingungen können bei den Datensätzen angewendet werden. Freie Nutzung: Dieser Datensatz ist ohne Einschränkung nutzbar. Eine Quellenangabe ist empfehlenswert.
– Freie Nutzung + Pflicht der Quellenangabe: Dieser Datensatz darf für kommerzielle und nicht kommerzielle Zwecke benützt werden, jedoch ist eine Quellenangabe Pflicht.
– Freie Nutzung + Eingeschränkte kommerzielle Nutzung: Für nicht kommerzielle Nutzung, darf der Datensatz ohne Einschränkung genutzt werden. Wird der Datensatz für kommerzielle Zwecke genutzt, ist eine Bewilligung vom Datenlieferanten einzuholen. Die Quellenangabe ist empfehlenswert.
– Freie Nutzung + Pflicht der Quellenangabe + Eingeschränkte kommerzielle Nutzung: Für nicht kommerzielle Nutzung, darf der Datensatz ohne Einschränkung genutzt werden. Wird der Datensatz für kommerzielle Zwecke genutzt, ist eine Bewilligung vom Datenlieferanten einzuholen. Die Quellenangabe ist Pflicht. 

17. Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Gesellschaft jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt durch 30 (dreissig) Tage nach elektronischer Mitteilung durch die Gesellschaft in Kraft. Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sie denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

18. Priorität
Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren gehen diesen AGB vor.

19. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

20. Vertraulichkeit
Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen. 

21. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Gesellschaft, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden, Anpassungen an der Basissoftware und Anpassungen betreffend Update der Basissoftware so ist die Gesellschaft während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage kann die Gesellschaft vom Vertrag zurück treten. Die Gesellschaft hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten. Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.

22. Agenten und Vertriebspartner
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, das allfällige Vertriebspartner oder Agenten selbstständig und damit unabhängig von der Gesellschaft arbeiten und jegliche potentiellen Ansprüche diesen gegenüber direkt geltend zu machen sind. Die Gesellschaft haftet in keiner Weise für Vertragsverletzungen allfälliger Agenten und Vertriebspartnern.

23. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Gesellschaft zuständig. Der Gesellschaft steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.

BERGNETZ KLG im Mai 2025
bergnetz.ch